Restlebendauerberechnung

Krananlagen werden durch die jährliche Prüfung einer jährlichen Sicht- und Funktionsprüfung unterzogen. Nach Maschinenrichtlinie bzw. Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie müssen gefährliche Zustände die, im Laufe eines Maschinenlebens auftreten können, eliminiert werden um Unfälle zu vermeiden. Somit ist es unerlässlich auch eine Aussage über Bauteile zu treffen, die im Rahmen der Sichtprüfung NICHT geprüft werden können. Aus diesem Grunde sind Krane in eine FEM - Gruppe eingestuft, die eine Aussage darüber macht, nach welcher Anzahl von Volllaststunden, im Kraftfluss liegende Bauteile ausfallen können. Dieser Zeitpunkt kann nach DGUV V54 und FEM 9.511 berechnet werden. Hierzu ist eine detaillierte Aufnahme der Nutzung der Krananlagen erforderlich. Diese bildet die Grundlage einer realistischen Berechnung. Sind herstellerseitig Lastkollektivspeicher, Betriebsstundenzählern oder Hubwegszähler verbaut werden diese Daten zur genaueren Berechnung heran gezogen. Diesen Service bieten wir Ihnen an - unkompliziert - zuverlässig - verbunden mit der notwendigen Beratung in Ihrem Hause.

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Von der richtigen Planung und der korrekten Wartung einer Krananlage hängt die Effektivität, aber ins besondere auch die Sicherheit der hiermit arbeitenden Personen ab. Oftmals lassen sich mit Hilfe einer Krananlage sehr effektive Lösungen realisieren, die den Arbeitsablauf schneller und sicher machen.